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Josef-Stefan-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Josef-Stefan-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Aholming.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Schaffung geeigneter Wohn- und Lebensverhältnisse für behinderte Menschen und deren Aufnahme in solche Baulichkeiten und ihre Pflege und Betreuung so zu ermöglichen, dass sie die Möglichkeit erhalten, selbst verantwortlich zu werden für die Realisierung von selbst gewählten Lebensinhalten und Lebenszielen, um ein Leben in Würde zu führen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Stiftung allein, sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam die Stiftung.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Aholming ist dies der einzige Eintrag des Verzeichnisses. Eine eigene Städteseite gibt es dafür nicht; die Einträge der Umgebung stehen über das Bundesland zur Verfügung.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Josef-Stefan-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 22.04.2020. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004