Stiftung24

Kamar Percy und Ingeborg John-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2004

Satzungszweck

2.2 Stiftungszwecke sind die Förderung der Musik und der Musikwissenschaft, schwerpunktmäßig im Bereich der klassischen Musik. Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch: - konkrete Projekte zur Förderung junger Musiker und Musikgruppen, - die Vergabe eines Preises für begabte Nachwuchsmusiker, der den Namen Kamer Percy und Ingeborg John-Preis trägt, - die Ausrichtung bzw. finanzielle Unterstützung von Konzerten, Aufführungen oder sonstigen Veranstaltungen (Wettbewerbe, überörtliche Musikertreffen usw.), - Zuschüsse zur Anschaffung bzw. die zeitweise Überlassung von Musikinstrumenten, - finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Musikvereine wie bspw. den Verein der Musikfreunde Bad Homburg v.d.H. e.V. Die Stiftung soll vorrangig im Hochtaunuskreis tätig werden. Die vorgenannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr René Koch, Herr Sven Albrecht

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung19.08.2004
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 1.039 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen