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Karg-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Karg-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 1989 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

es, Menschenbildung in dem Sinne zu fördern, dass Bürger sich auf der Grundlage der abendländischen christlichen Tradition und Kultur den Herausforderungen ihrer Zeit stellen und für ihre Mitbürger Verantwortung übernehmen. Stiftungszweck ist insbesondere die Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen vor und während ihrer Schulausbildung. Im Übrigen sind jedoch alle Maßnahmen zulässig, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienlich sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er führt die Geschäfte und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Zur Vertretung sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich befugt. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands - auch zeitlich oder sachlich beschränkt - Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 BayStG, § 181 BGB erteilt werden.

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1989 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Karg-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.