Stiftung24

Karl-May-Stiftung

Sitz in Radebeul · anerkannt 1913

gemeinnützig

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck ist es, das Andenken an den Schriftsteller Karl May und seine Werke, deren erzieherische Absicht der Ausbreitung von Toleranz, Völkerverständigung und Friedensliebe galt, zu erhalten und zu pflegen. Das geschieht durch die Förderung musealer Einrichtungen und Gedenkstätten Karl Mays und damit in Verbindung stehender kultur- und regionalgeschichtlicher, literarischer und bildungsmäßiger Belange und Vorhaben sowie bestimmter sozialer Maßnahmen. Dies bestimmt im Einzelnen die folgenden Aufgaben: a) Auf- und Ausbau eines zentralen Karl May-Archivs in Radebeul, das alle erhaltenen und ermittelbaren Zeugnisse der Lebens- und Rezeptionsgeschichte sowie des literarischen Schaffens Karl Mays sammelt und als wissenschaftliche Forschungsstätte dient. b) Erhaltung und Pflege der stiftungseigenen Gedenkstätten, insbesondere des Wohnhauses Karl Mays und seiner Grabstätte sowie Unterstützung des Karl May-Hauses Hohnstein-Ernstthal bei ausgewählten Aufgaben. c) Finanzierung von Maßnahmen, die für Fortbestand und Betriebsfähigkeit des stiftungseigenen Karl-May-Museums notwendig sind sowie solchen, die dessen Bedeutung und Anziehungskraft erhöhen. d) Vergabe von Stipendien und Fördermitteln für Arbeits- und Forschungsvorhaben, die im Sinne der o. g. Ideale Karl Mays besonders förderungswürdig sind. e) Vorbereitung und Herausgabe von Druckerzeugnissen, die inhaltlich mit der Sammlungs-, Ausstellungs- und Forschungstätigkeit der Karl-May- Stiftung zusammenhängen. f) Errichtung und Verleihung eines ”Karl-May-Preises” für besondere Leistungen und Verdienste im Sinne des Stiftungszweckes. g) Zusammenarbeit mit gleichgerichteten Gesellschaften oder Institutionen des In- und Auslands, insbesondere der Karl-May-Gesellschaft e. V. Hamburg. h) Unterstützung von in Not geratenen Schriftstellern, Journalisten und Redakteuren im Sinne des ursprünglichen Stiftungszwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Karl-May-Straße 5
01445 Radebeul

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Volkmar Kunze (Vorstandsvorsitzender)|Dr. Jörg Müller (stellvertretender Vorstandsvorsitzender)|Prof. Dr. Holger Kuße|Simon Mittner|Beate Störzel|Uwe Teusch

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Radebeul sind insgesamt 12 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1913 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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