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Kebbel'sche Stiftung Heimaterde

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gemeinnützig

Die Kebbel'sche Stiftung Heimaterde ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sülzetal.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Heimat & Brauchtum.

Stiftungszweck

Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung, Erhaltung und Unterhaltung der Friedhofsanlagen der Gemeinde Beyendorf und Sülldorf, b) Förderung des Denkmalschutzes in den Gemeinden Beyendorf und Sülldorf einschließlich des Bördekreises, c) Förderung des Heimatgedankens in der Gemeinde Sülldorf durch finanzielle Unterstützung des Heimat- und Kulturvereins und d) nach dem Tode Letztversterbenden sollen die Familiengrabstätten der Stifter in Sülldorf und Beyendorf mit bescheidenem Aufwand erhalten und gepflegt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Sülzetal verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Kebbel'sche Stiftung Heimaterde“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Sachsen-AnhaltHeimat & BrauchtumGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000