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Keber-Klein-Stiftung

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gemeinnützig

Die Keber-Klein-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bacharach.[1] Sie wurde 2018 errichtet und 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

Zwecke der Stiftung sind:
1.
die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1),
2.
die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5),
3.
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6),
4.
die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 9) sowie 5.
die Förderung des Tierschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 14).
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
1.
die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsprojekten, vor allem der Technischen Hochschule Bingen,
2.
die finanzielle Unterstützung von Kunstausstellungen und Konzerten, die innerhalb der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe stattfinden,
3.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
4.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Trägern und Organisationen der Wohlfahrtspflege und von bedürftigen Personen i. S. v. § 53 Nrn. 1 und 2 der Abgabenordnung (AO),
5.
die finanzielle Unterstützung und Förderung von gemeinnützigen Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen, dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen,
6. die teilweise oder gänzliche Übernahme von Kosten notwendiger tiermedizinischer Behandlungen und Therapien oder von Futtermitteln bei Tieren von bedürftigen Menschen, z.B. obdachlosen Menschen sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bacharach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2019 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Keber-Klein-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzKunst & KulturUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2019