KiWIS - Kinderhilfe der WISAG Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2016
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung sind die Förderung der Jugendhilfe (im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung und der Bildung von Kindern sowie die Studentenhilfe (jeweils im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Gefördert werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern, beispielsweise durch Gründung von Einrichtungen außerschulischer Jugendbildungsangebote (z. B. Nachhilfegruppen, Jugendtreffs), Organisation von Angeboten der Familienbildung und Erziehungsberatung, sowie die Vergabe von Schul-, Ausbildungs- und Studien-Stipendien.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Herriotstraße 3
60528 Frankfurt am Main
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Michael C. Wisser (durch Beschluss des Stiftungsrates von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 17.11.2016 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Frankfurt am Main sind insgesamt 1.039 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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