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Thorhauer Familienstiftung

Familienstiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Liederbach · anerkannt 1995

Familienstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung soll dem Wohl der leiblichen Abkömmlinge des Unternehmensgründers Otto Thorhauer - mit Ausnahme von Herbert Thorhauer und seines Familienzweiges - und der Witwen/Witwer der Stifter sowie eventueller von den Abkömmlingen als Kinder angenommener Personen (Familienzugehörigen) dienen. Stiftungszweck ist dabei auch, die Forderung der traditionellen unternehmensspezifischen Eigenschaften der Fairness und Menschlichkeit im Hause Merkur Thorhauer zu vertreten

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Familie & privatnützig als Stiftungszweck

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Höchster Straße 92
65835 Liederbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Jörg Peter Löllmann (Vorsitzender), Herr Hans-Herbert Weimert

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung14.11.1995
RechtsformFamilienstiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1995 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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