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Lauterbach Foundation

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gemeinnützig

Die Stiftung „Lauterbach Foundation“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung sind
- die mildtätige Unterstützung von Personen, die unverschuldet in Not geraten sind und zu dem in § 53 AO genannten Personenkreis gehören. Dies kann gegebenfalls auch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende der Lauterbach GmbH mit dem Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Amtsgericht München, HRB 75034), deren Nachfolgegesellschaften oder der mit ihr verbundenen Unternehmen umfassen, sofern die vorgenannten Personen die Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit erfüllen;
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der naturwissenschaftlichen Forschung;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung des Gesundheitswesens;
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sofern ein Vorsitzender und ein Stellvertreter benannt sind, ist der Stellvertreter angewiesen, die Außenvertretung nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden oder nach Weisung des Vorsitzenden wahrzunehmen. Mit Ausnahme der Stifter Lothar Lauterbach und Stephan Lauterbach ist jedes Vorstandsmitglied nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt, sofern ihm nicht durch das Kuratorium auch stetige — Einzelvertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) eingeräumt worden ist. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 1. Alt. BGB ist nicht möglich. Die Stifter Lothar Lauterbach und Stephan Lauterbach sind stets einzelvertre tungsberechtigt und von sämtlichen Beschränkungen des § 181 1. Alt. und 2. Alt. BGB befreit.

Organe

Stiftungsvorstand und Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Lauterbach Foundation“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.