S24STIFTUNG24

Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler ist eine Stiftung mit Sitz in Sinzig.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler ist die Hilfe für und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen und deren Angehöriger, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Landkreises Ahrweiler oder den angrenzenden Landkreisen haben. Es dürfen nur Personen unterstützt werden, die bedürftig im Sinne § 53 AO sind. Der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch: - die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte Menschen - die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung, Bildung, Beratung, Betreuung, Unterbringung und Erholung von behinderten Menschen - die Unterstützung der Arbeit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Ahrweiler e. V. Die Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler kann Maßnahmen, Einrichtungen und Organisationen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, deren Eltern und Angehörige anbieten, fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.