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Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters

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Die Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Marburg.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Alterstufen und die Wahrung ihrer Menschenrechte. Die Stiftung trägt mit dazu bei, dass die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. auf ihren satzungsmäßigen Tätigkeitsfeldern weiterhin für das Wohlergehen von Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten kann. Die Stiftung fördert Maßnahmen und Einrichtungen, die auf der Grundlage des von den Mitgliedern der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. vereinbarten Grundsatzprogrammes eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, deren Eltern und Angehörige darstellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Bundesministerin a.D. Ulla Schmidt (Vorsitzende), Herr Prof. Dr. Hubert Jung (Stv. Vorsitzender), Herr Frank Strotmann, Herr Prof. Dr. phil. habil. Hendrik Trescher, Frau Tina Winter, Frau Waltraud Wolff

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MarburgLand HessenStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000