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LEPPER Stiftung e. S.

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die LEPPER Stiftung e. S. ist eine Stiftung mit Sitz in Daun.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
(2) Zwecke der Stiftung sind:
1. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe,
2. Förderung von Wissenschaft und Forschung,
3. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
4. die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Abs. 1 AO für die vorgenannten Zwecke zugunsten einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
(3) Die Stiftung verwirklicht die in Absatz 2 genannten Zwecke unmittelbar selbst. Die Zwecke können ganz oder teilweise auch dadurch erfüllt werden, dass die Stiftung hierzu Mittel beschafft und anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für diese Zwecke zur Verfügung stellt.
(4) Die Stiftungszwecke werden in den einzelnen Zweckbereichen insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung der Bildung
 Förderung von Bildungseinrichtungen aller Art, einschließlich Schulen und Kindertagesstätten,
 Förderung von internationalen Austauschprogrammen,
 Förderung von Sprachunterricht,
 Förderung der kulturellen Bildung,
 Förderung mittels Stipendienvergaben,
 Förderung mittels Preisverleihungen.
2. Förderung der Wissenschaft und Forschung
 Förderung von Universitäten und Hochschulen,
 Förderung von Forschungseinrichtungen und Forschungsaufträgen,
 Förderung der Erforschung neuer Technologien, Produktionsverfahren und neuer Werkstoffe sowie die Förderung von deren Weiterentwicklung,
 Förderung von Frauen in der Wissenschaft und Forschung,
 Förderung sozialer, ökologischer und ökonomischer Modernisierung der Forschung,
 Förderung der nachhaltigen und ressourcenschonenden Mobilität,
 Förderung des internationalen Austausches und der internationalen Beziehungen zwischen Studierenden oder Forschungsgruppen, einschließlich Studienreisen und internationaler Forschungsaufträge,
 Förderung junger Gründer im Bereich Start-Up-Firmen,
 Förderung der Schaffung „technologischer Allianzen" zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen aller Art, einschließlich der Förderung von praxisnahen Forschungsarbeiten sog. Young-Leader-Programme und -Seminare,
 Förderung des öffentlichen Austauschs von Forschungs- und Projektergebnissen (Symposien, Vorträgen, Konferenzen, Publikationen und anderen Veranstaltungen)
zur Weiterverbreitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Förderung mittels Stipendienvergaben,
- Förderung mittels Preisverleihungen.
3. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
 Förderung von Krankenhäusern, Laboren und Therapieeinrichtungen,
 Förderung der Alternativmedizin und Naturheilverfahren,
 Förderung der fachlichen Qualifizierung der Gesundheitsberufe,
 Förderung der Suchtprävention und Suchtherapie,
 Förderung von Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge aller Art, einschließlich der Ernährungsberatung und der Sexualerziehung,
 Förderung von Präventivmaßnahmen und Therapien bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen,
 Förderung von Maßnahmen zu Verbesserung der ärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlich strukturierten Gebieten,
 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege, einschließlich der Aufstockung von Pflegepersonal in stationärer und ambulanter Versorgung,
 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Menschen,
 Verleihung von Auszeichnungen und Preisen für besondere Leistungen und Verdienste im öffentlichen Gesundheitswesen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Daun sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „LEPPER Stiftung e. S.“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.