S24STIFTUNG24

Margot und Raimund Janson-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Margot und Raimund Janson-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hofbieber.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften soll mit der Auflage erfolgen, dass insbesondere folgende Zwecke verwirklicht werden: Förderung von Bildungs- und Erziehungsprogrammen für Kinder, Eltern und Benachteiligte: "BILDUNG IST ZUKUNFT" - ein besonderes Anliegen des Stifters und seiner bereits verstorbenen Ehefrau Margot Janson; Hilfeleistungen und Fördermaßnahmen im Bereich der Gesundheits- und Familienfürsorge; Aufklärung der deutschen Bevölkerung über die Lebenssituationen der Kinder, insbesondere in den Ländern der Dritten Welt zur Förderung des Gedankens der Völkerverständigung und der Entwicklung; Soforthilfeprogramme bei Naturkatastrophen; Nahrungsmittelhilfe bei Hungernden. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§ 53 AO) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Raimund Janson (Vorsitzender), Herr Uwe Bauer (Stellv. Vorsitzender), Herr Rainer Bormuth (Vorstandsmitglied)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Margot und Raimund Janson-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HofbieberLand HessenMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2019