S24STIFTUNG24

Marion und Bernd Wegener-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Marion und Bernd Wegener-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenord-nung.
(2) Zwecke der Stiftung sind:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO),
2. die Förderung der Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO),
4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Um-satzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
5. die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (vgl. § 53 AO).
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung von gemeinnützigen Projekten zur Unterstützung von selbst-bestimmtem Handeln im Seniorenalter, insbesondere – aber nicht aus-schließlich – finanzielle Förderung von Wohngemeinschaften alter Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung und / oder Wie-derherstellung einer selbstbestimmten Lebensführung (auch die finanzielle Unterstützung einzelner Menschen soll möglich sein);
2. finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Projekten, die geeignet sind, bei Patienten mit Parkinson´scher Erkrankung die Lebensführung sowie Therapie einschließlich REHA-Maßnahmen zu unterstützen (auch die finanzielle Unterstützung einzelner Menschen soll möglich sein);
3. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Maßnahmen der Enttabuisierung von Prozessen, die zu psychischer Traumatisierung aufgrund sexueller Gewalt geführt haben; finanzielle Unterstützung gemeinnütziger psychotherapeutischer Maßnahmen nach Traumatisierung (auch die fi-nanzielle Unterstützung einzelner Menschen soll möglich sein);
4. finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit Notsituationen von Frauen stehen (z. B. psychotherapeutische Begleitung und Lebensführung) – auch die finanzielle Unterstützung einzelner Menschen soll möglich sein;
(3) Die Zuwendungen der Stiftung sollen öffentliche Einrichtungen nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen entlasten.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Förderung tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
(5) Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht aufgrund dieser Satzung nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 147 in Mainz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2009 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Marion und Bernd Wegener-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.