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Marohn'sche Förderstiftung für die Stadt Herrieden

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gemeinnützig

Die Marohn'sche Förderstiftung für die Stadt Herrieden ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden.[1] Sie ist seit 1977 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Heimat & Brauchtum.

Wofür diese Stiftung da ist

Selbstlose Unterstützung von Maßnahmen in der Stadt Herrieden zur Förderung der Allgemeinheit, insbesondere zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung von Herrieden sowie von Einrichtungen auf kulturellem und gesundheitlichem Gebiet sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte der gewerblichen Wirtschaft in der Stadt Herrieden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Herrieden sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Herrieden erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1977 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Marohn'sche Förderstiftung für die Stadt Herrieden“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 01.09.2021. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HerriedenLand BayernHeimat & BrauchtumGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1977