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Max Aicher Förderstiftung

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gemeinnützig

Die Max Aicher Förderstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freilassing.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

die ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen bzw. sittlichen Gebiet, das heißt, die Förderung
(a) von Wissenschaft und Forschung, insbesondere die Wissenschaftszweige des Ingenieurwesens, z.B. durch die finanzielle Unterstützung von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Gewährung von Zuschüssen zu Forschungsprojekten
(b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, z.B. in der Seuchen- und Epidemieprävention sowie projektbezogenen Zuwendungen im Diagnosebereich der öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser im Berchtesgadener Land.
(c) der Jugend- und Altenhilfe, z.B. durch die finanzielle Unterstützung von Kindergärten und Anstalten zur Altenpflege- und Hospizeinrichtungen
(d) von Kunst und Kultur, z.B. Zuwendung an Festspielveranstaltungen
(e) der Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der Arbeitslosigkeitsbekämpfung sowie der Bildung im Bereich der handwerklichen und akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildung; unmittelbar gefördert und unterstützt werden Personen unabhängig von ihrer Herkunft, Schulbildung und wirtschaftlicher Situation durch Schulungen, fachspezifische Kurse und Vorträge
(f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes z.B. durch Errichtung und Erhaltung von Naturschutzgebieten und Naturschutzeinrichtungen
(g) der Heimatpflege sowie der Ortsverschönerung und z.B. durch Zuwendungen an Städte und Gemeinden des Berchtesgadener Landes
(h) des Sports z.B. durch Zuwendung an örtliche gemeinnützige Sportvereine (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von § 84 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte und Mehrfachvertretung) befreit (§ 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils auf vier volle Jahre bestellt (§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung). Scheidet ein Mitglied eines Organs vorzeitig aus dem Organ aus, wird ein Nachfolger nur für die restliche Amtszeit bestellt (§ 7 Abs. 8 der Stiftungssatzung). Die ersten Mitglieder des Vorstands wurden im Stiftungsgeschäft vom 11.03.2024 berufen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Freilassing verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Max Aicher Förderstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.