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Max Aicher Förderstiftung

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gemeinnützig

Die Max Aicher Förderstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freilassing.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

die ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen bzw. sittlichen Gebiet, das heißt, die Förderung (a) von Wissenschaft und Forschung, insbesondere die Wissenschaftszweige des Ingenieurwesens, z.B. durch die finanzielle Unterstützung von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Gewährung von Zuschüssen zu Forschungsprojekten (b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, z.B. in der Seuchen- und Epidemieprävention sowie projektbezogenen Zuwendungen im Diagnosebereich der öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser im Berchtesgadener Land. (c) der Jugend- und Altenhilfe, z.B. durch die finanzielle Unterstützung von Kindergärten und Anstalten zur Altenpflege- und Hospizeinrichtungen (d) von Kunst und Kultur, z.B. Zuwendung an Festspielveranstaltungen (e) der Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der Arbeitslosigkeitsbekämpfung sowie der Bildung im Bereich der handwerklichen und akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildung; unmittelbar gefördert und unterstützt werden Personen unabhängig von ihrer Herkunft, Schulbildung und wirtschaftlicher Situation durch Schulungen, fachspezifische Kurse und Vorträge (f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes z.B. durch Errichtung und Erhaltung von Naturschutzgebieten und Naturschutzeinrichtungen (g) der Heimatpflege sowie der Ortsverschönerung und z.B. durch Zuwendungen an Städte und Gemeinden des Berchtesgadener Landes (h) des Sports z.B. durch Zuwendung an örtliche gemeinnützige Sportvereine (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von § 84 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte und Mehrfachvertretung) befreit (§ 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils auf vier volle Jahre bestellt (§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung). Scheidet ein Mitglied eines Organs vorzeitig aus dem Organ aus, wird ein Nachfolger nur für die restliche Amtszeit bestellt (§ 7 Abs. 8 der Stiftungssatzung). Die ersten Mitglieder des Vorstands wurden im Stiftungsgeschäft vom 11.03.2024 berufen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Max Aicher Förderstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.