Mitglieder-Stiftung der Volksbank Alzey-Worms
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Worms · anerkannt 2026
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck der Stiftung ist insbesondere die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung
• der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
• der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
• von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
• des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
• der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
• des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie ihrer Unterverbände und Einrichtungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO);
• des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO);
• des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO);
• des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO);
• mildtätiger Zwecke (§ 53 AO);
• kirchlicher Zwecke (§ 54 AO).
Die vorstehend genannten Zwecke sollen vorrangig in der Region Alzey-Worms und Mainz, also im Geschäftsgebiet der Volksbank Alzey-Worms eG, verwirklicht werden. Darüber hinaus ist eine Unterstützung geeigneter Maßnahmen außerhalb dieses Gebiets möglich, insbesondere dann, wenn ein Stifter oder Zustifter einen entsprechenden Wunsch geäußert hat.
(3) Die Stiftung ist im Sinne von § 58 Nr. 1 AO eine Förderstiftung. Sie erfüllt ihre satzungsmäßigen Zwecke hauptsächlich dadurch, dass sie Mittel beschafft und diese an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleitet, die die Mittel unmittelbar für diese Zwecke verwenden.
(4) Die aufgeführten Stiftungszwecke müssen nicht in jeweils gleichem Maße und Umfang verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Marktplatz 19
67547 Worms
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2025 |
|---|---|
| Anerkennung | 2026 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 22 in Worms erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2026 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Rheinland-Pfalz
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- Ingeborg Diedenhofen Stiftung Gerolstein
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