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Nachwuchskräften an der Stiftung zur Kirchenmusikförderung i. d. Gem. St. Altfried, Hildesheim-Ochtersum

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Nachwuchskräften an der Stiftung zur Kirchenmusikförderung i. d. Gem. St. Altfried, Hildesheim-Ochtersum ist eine Stiftung mit Sitz in Hildesheim.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Zweck laut Satzung

Förderung der Kirchenmusik in der Gemeinde St. Altfried, Hildesheim-Ochtersum insbesondere durch die Anschaffung und Pflege einer Orgel im Kirchengebäude

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 50 in Hildesheim erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Nachwuchskräften an der Stiftung zur Kirchenmusikförderung i. d. Gem. St. Altfried, Hildesheim-Ochtersum“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.02.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.