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Nikolaus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Nikolaus-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Göttingen.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Förderung von Kindern und Jugendlichen insbesondere in ihrer Ausbildung und der Erlangung sozialer Kompetenz, Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Suchtgefahren, Unterstützung von Eltern bei der beruflichen Qualifikation und beruflicher Eingliederung nach der Erziehungszeit, Unterstützung einer Armenspeisung, die jeweils am Nikolaustag ausgegeben wird, Unterstützung und Pflege der kirchengemeindlichen Arbeit in Göttingen-Nikolausberg Fortsetzung nächste Seite

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Göttingen sind insgesamt 62 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Nikolaus-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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