Stiftung24

NISIS Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Sielenbach · anerkannt 2024

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zwecke der Stiftung sind die
a) Förderung der Bildung,
b) allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens sowie
c) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke
jeweiIs mit dem Ziel der Stärkung einer aufgeklärten Zivilgesellschaft und ihrer Teilhabe am demokratischen Geschehen auf der Basis von gesichertem Wissen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hochstraße 11
86577 Sielenbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Mitglied des Stiftungsvorstands kann die Stiftung einzeln vertreten und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern, die jeweils für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren bestellt werden; erneute Bestellung ist vorbehaltlich der Bestimmung in Abs. 4 Satz 3 zulässig. Ist der Stifter zum Mitglied des Stiftungsvorstands bestellt, amtiert dieser auf unbestimmte Zeit bis sein Amt nach Maßgabe der Regelungen in Abs. 6 Buchst. a), b) oder d) endet.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterRoland Ambrosch und Josefine Kreutmeier
Anerkennung26.06.2024
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Sielenbach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:03. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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