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Ostpreußische Kulturstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Ostpreußische Kulturstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach.[1] Sie wurde 1991 errichtet und 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

ostpreußisches Kulturgut, einschließlich Bibliotheks- und Archivgut sammeln, erfassen, erhalten, pflegen und weiterentwickeln um es für die Forschung und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Förderung der Erforschung der Geschichte Ostpreußens und seiner Menschen und deren Kenntnis als Teil der deutschen und europäischen Geschichte im Bewußtsein der Öffentlichkeit wach zu halten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorsitzender, 1. stellvertretender Vorsitzender und 2. stellvertretender Vorsitzender jeweils zu zweit

Organe

Stiftungsvorstand,Stiftungsrat, Leiter der Einrichtungen der Stiftung

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Ansbach sind insgesamt 26 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1993 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Ostpreußische Kulturstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 24.10.2024. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AnsbachLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1993