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Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales

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gemeinnützig

Die Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Aschaffenburg.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Förderung von Kunst und Kultur durch geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus soll die Stiftung bedürftige Mitmenschen unterstützen u. in sozialen Notständen helfen. Der Zweck wird z.B. erfüllt durch Förderung von a) Ausbildungsbeihilfen an Bewerberkultur. Zielrichtungen b) des Ankaufs von Kunstwerken und deren zur Verfügung Stellung bei Ausstellungen c) Kunstsammlungen, Bibliotheken, Museen usw. d) Konzerten sowie musikal. u. literarischen Veranstaltungen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes gemeinsam.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1994 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 06.09.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AschaffenburgLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1994