Otto von Habsburg-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1991
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
die Förderung des Völkerverständigungsgedankens, wie er im Zusammenschluß der Völker ganz Europas beispielhaft Ausdruck findet und das paneuropäische Lebenswerk des Internationalen Präsidenten der Paneuropa-Bewegung, Otto von Habsburg, prägt sowie sein literarisches und publizistisches Schaffen bestimmt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Internationales & Entwicklung
Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Steingasse 25/7, 1030 Wien, Österreich
München
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch zwei seiner Mitglieder.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Paneuropa-Jugend Deutschland e.V. |
|---|---|
| Anerkennung | 27.09.1991 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 1991 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:56. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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