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Paulus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Paulus-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

die Förderung der christlichen Religion in ihrer katholischen Ausprägung sowie der Wissenschaft und Forschung, insbesondere 1. die Förderung der Theologie des Volkes Gottes im Sinne des zweiten vatikanischen Konzils in Forschung und Lehre, 2. die Förderung von Liturgie und Kirchenmusik, 3. die Förderung von ökumenischen Bestrebungen, 4. die Förderung des christlich-jüdischen Dialogs, 5. die Förderung von Initiativen zum gemeinsamen Leben im Sinne der Traditionder katholischen Kirche (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Religion & Kirche als Stiftungszweck

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.507 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Personen, die vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Die Mitglieder sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des ersten Stiftungsvorstandes werden im Stiftungsgeschäft bestellt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsrat wählt die Mitglieder, die den im Stiftungsgeschäft genannten Mitgliedern nachfolgen, aus seiner Mitte und bestimmt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 1.319 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2023 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Paulus-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernReligion & KircheWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023