S24STIFTUNG24

Prof.-Dr.-Josef-und-Erika-Hesselbach-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Prof.-Dr.-Josef-und-Erika-Hesselbach-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Unsleben.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Kultur, insbesondere durch 1. Vergabe von Stipendien für förderungswürdige Studenten und Studentinnnen an Universitäten und Fachhochschulen 2. Vergabe von Stipendien zur Erlangung beruflicher Qualifikationen, w.z.B. Meisterprüfung, Technikerabschluss 3. Stipendien zur Promotion und Habilitation.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Stiftungsvorstand, jedes Mitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand besteht demzufolge aus Wolfgang Rausch (Vorsitzender), Erika Hesselbach (Stifterin und stellvertretende Vorsitzende) sowie Bernd Hesselbach.(Schatzmeister).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Unsleben ist dies der einzige Eintrag des Verzeichnisses. Eine eigene Städteseite gibt es dafür nicht; die Einträge der Umgebung stehen über das Bundesland zur Verfügung.

Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Prof.-Dr.-Josef-und-Erika-Hesselbach-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 30.06.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.