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Prof. Dr. Werner Klinner und Carl Kohl Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Prof. Dr. Werner Klinner und Carl Kohl Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Tegernsee.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit und Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung sind die Förderung - des öffentlichen Gesundheitswesens, - der Berufsbildung, - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, - mildtätiger Zwecke (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gemeinsam (§ 11 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die vom Stiftungsrat für eine Amtszeit von bis zu vier Jahren bestellt werden. Wird bei der Bestellung nicht ausdrücklich eine abweichende Amtszeit festgelegt, beträgt die Amtszeit vier Jahre. Der Stiftungsrat legt auch die die Mindestzahl übersteigende Zahl der Mitglieder des Stiftungsvorstands fest. Die Stifterin hat auf Lebenszeit das Recht, jeweils an Stelle des Stiftungsrats die Mitglieder des Stiftungsvorstands zu bestellen, sowie jeweils im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 die die Mindestzahl übersteigende Zahl der Mitglieder des Stiftungsvorstands und die Dauer von deren Amtszeit festzulegen (§ 9 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 11 in Tegernsee erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Prof. Dr. Werner Klinner und Carl Kohl Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.