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Rittmannsperger Denkmal Stiftung

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Familienstiftung

Die Rittmannsperger Denkmal Stiftung ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Grünberg.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Familie & privatnützig.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: Die Stiftung soll im Sinne der Stifter und deren leiblicher Nachkommen (Stifter- Familie) einen Bestand an Denkmalen erwerben, erhalten, pflegen und mehren. Die Stiftung soll die Stifter-Familie in angemessener Weise fördern und versorgen. Dabei soll der Stiftungsvorstand stets die Wirtschaftslage der Stiftung und den dauerhaften Erhalt der Vermögenssubstanz im Fokus haben. Als Nachkommen im Sinne dieser Satzung gelten nur die leiblichen Nachkommen der Stifter. Adoptivkinder sind nicht umfasst. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifter-Familie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. Alle Mitglieder der Stifter-Familie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen. Die Stifter-Familie ist zu mehr als der Hälfte der Erträge bezugsberechtigt. Für die Ermittlung der Bezugsberechtigung kommt es alleine auf die Ausschüttungen der Stiftung an.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Ekart Rittmannsperger (Vorsitzender), Herr Georg Rittmannsperger (stellv. Vorsitzender), Frau Erika Rittmannsperger, Herr Konrad Rittmannsperger

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2018 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Rittmannsperger Denkmal Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GrünbergLand HessenDenkmalpflegeFamilie & privatnützigFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2018