Stiftung24

Roland Berger Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2008

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Der Zweck der Stiftung ist ein zweifacher:
Zum einen soll die Stiftung weltweit einen signifikanten Beitrag leisten zur Achtung, zur Förderung und zum Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte in einer weltweit offenen und friedlichen, vom Gedanken der Völkerverständigung und Toleranz getragenen Gesellschaft, in der alle Menschen ihre Fähigkeiten frei entfalten können.
Zum anderen soll die Stiftung die Bildung förderungsfähiger und -würdiger junger Menschen, besonders solcher aus bildungsfernen Schichten fördern, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Lehrer-Wirth-Str. 4
81829 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Der Umfang der Vertretungsmacht regelt sich nach dem Beschluss des Kuratoriums bei der Bestellung des Vorstandsmitglieds für die jeweilige Amtszeit.

Organe

Vorstand und Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Roland Berger
Gegründet2008
Anerkennung19.03.2008
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:53. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen