Stiftung24

Rosemarie Schuster Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gmund am Tegernsee · anerkannt 2025

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Die Zwecke der Stiftung sind dabei die Förderung
a) der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO),
b) des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie der Verhütung und
Bekämpfung von Krankheiten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO),
c) des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO),
d) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Tegernseer Str. 6
83703 Gmund am Tegernsee

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung jeweils einzeln (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Stifter sind zudem von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, solange sie Vorsitzende und/oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sind (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis maximal drei natürlichen Personen (§ 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Stifter Elke und Dr. Andreas Herch sind auf Lebzeiten zu Mitgliedern des Stiftungsvorstands bestellt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung). Die Bestellung der Mitglieder des Stiftungsvorstands erfolgt durch die Stifter, die auch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und dessen Stellvertreter benennen, solange diese selbst Mitglied des Stiftungsvorstands sind.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2025
Anerkennung05.12.2025
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 8 in Gmund am Tegernsee erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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