Bastet Stiftung Hamburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2015
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes und der Wissenschaft und
Forschung. Die Stiftung soll die Lebensbedingungen von Tieren und ihrer Umwelt
verbessern. Die Förderung der Wissenschaft und Forschung erfolgt auf dem Gebiet
des Tierschutzes. Die Maßnahmen zur Verfolgung des Stiftungszwecks müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Umfang durchgeführt werden. Der Vorstand entscheidet
darüber, welche Maßnahme nach Maßgabe der Vermögenssituation vorrangig
verfolgt werden soll.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) eigene Initiativen, wie beispielsweise konkrete Projekte des
Tierschutzes
b) Initiativen in Kooperation mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
c) die materielle und ideelle Förderung von Maßnahmen anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die dem Satzungszweck entsprechen.
Dabei werden gemäß § 2 (1) und (2) a -c Maßnahmen unterstützt wie z.B.:
- Die Förderung von tierfreundlicher Wissenschaft und Forschung durch
Akquirieren und Weitergabe von Mitteln an forschende, steuerbegünstigte
Körperschaften
- die Errichtung und/oder Unterhalt von Tierunterkünften,
- Kastrationsprogramme für Katzen und Hunde
- Maßnahmen zur medizinischen Versorgung der Tiere,
- Nothilfen für Tiere in direkter Gefahr ( beispielsweise den Aufbau eines
tierärztlichen Notdienstes)
- finanzielle Unterstützung von sonstigen Maßnahmen, die dem
Satzungszweck entsprechen.
Ferner soll der Gedanken des Tierschutzes durch gezielte und geeignete
Öffentlichkeitsarbeit verbreitet werden. Die Stiftung organisiert oder unterstützt Kampagnen, um die Öffentlichkeit über die Verantwortung der Menschen gegenüber
den Tieren zu informieren.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Juliusstraße 25
22769 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2014 |
|---|---|
| Anerkennung | 2015 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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