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Rosenhofstiftung in Linden

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gemeinnützig

Die Rosenhofstiftung in Linden ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Linden-Leihgestern.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung auf der Grundlage der Teilhabe an der Gemeinschaft und am Leben in der Gesellschaft. Die Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: a. die Schaffung und Erhaltung von Wohnungen für Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Behinderung durch zweckgebundene Generierung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen, Spenden und Zustiftungen; b. die Bereitstellung eines ambulanten Dienstes zur Beratung und Begleitung des Wohnens und Lebens; c. die Bereitstellung einer generationsübergreifenden Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer Wohn- und Lebenssituation; d. die Förderung und Vermittlung sozialer Kontakte im unmittelbaren Lebensbereich; e. die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen; f. die pädagogischer Begleitung; g. die Unterstützung bei der Suche nach Assistent im Bereich Wohnen und Freizeitgestaltung ("Budget-Assistenz").

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Maren Müller-Erichsen (Stifterin und Vorsitzende)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Rosenhofstiftung in Linden“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2011