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Schenckenstiftung Samtbau

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Schenckenstiftung Samtbau ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stadtallendorf.[1] Sie ist seit 1740 anerkannt.

Satzungszweck

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung der ihr gehörenden aus dem Mittelalter stammenden Burganlagen der Schenckschen Stammburg in Schweinsberg sowie die Erhaltung der der Stiftung gehörenden Gebäude.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Rüdiger Schenck zu Schweinsberg (Vertretung des Erbschenken in Hessen und 1. Baumeister), Herr Curt Ekkehard Schenck zu Schweinsberg (2. Baumeister)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1740 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Schenckenstiftung Samtbau“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HessenFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1740