S24STIFTUNG24

Schwester-Ina-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Schwester-Ina-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Kempen.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

„Kuffi“ Wolters, wie ihn seine Freunde liebevoll nannten, sah es als seine Aufgabe an, das, was ihm im Leben geschenkt wurde, mit anderen zu teilen. Besonders am Herzen lagen ihm dabei bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien. Um diesem Anliegen nachzukommen, gründete er im Jahr 2003 gemeinsam mit seiner Ehefrau Marianne die Schwester-Ina-Stiftung. Benannt nach der gütigen Ordensschwester Ina, die Wolters in seiner Kindheit geprägt hatte, unterstützt die Stiftung Kinder und Jugendliche im St. Annenhof und gibt ihnen eine solide Grundlage für ihre Zukunft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Hermine Gilles (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Manfred August (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Elisabeth Hamelmann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jürgen Hamelmann - Vorsitzender (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Thomas Eicker - stellv. Vorsitzender (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Schwester-Ina-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.