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Serge Gnabry-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Serge Gnabry-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Grünwald.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Sports, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO (mildtätige Zwecke), insbesondere Menschen mit Behinderungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht, ist jedes Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Bestellung des ersten Vorstandes sowie des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, erfolgte durch den Stifter im Stiftungsgeschäft vom. Danach werden die Vorstandsmitglieder durch den Stifter, solange er dem Vorstand angehört und nicht auf sein Bestellungsrecht verzichtet, bestellt. Der Stifter ist, solange er dem Vorstand angehört, Vorsitzender des Vorstandes und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder, einschließlich des Stifters ist auf die Vollendung des 75. Lebensjahres beschränkt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 31 in Grünwald erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 31 Stiftungen mit Sitz in Grünwald verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Serge Gnabry-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.