Serge Gnabry-Stiftung
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gemeinnützig
Die Serge Gnabry-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.
Zweck laut Satzung
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Sports, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO (mildtätige Zwecke), insbesondere Menschen mit Behinderungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht, ist jedes Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Bestellung des ersten Vorstandes sowie des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, erfolgte durch den Stifter im Stiftungsgeschäft vom. Danach werden die Vorstandsmitglieder durch den Stifter, solange er dem Vorstand angehört und nicht auf sein Bestellungsrecht verzichtet, bestellt. Der Stifter ist, solange er dem Vorstand angehört, Vorsitzender des Vorstandes und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder, einschließlich des Stifters ist auf die Vollendung des 75. Lebensjahres beschränkt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Organe
Vorstand und Beirat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In München sind insgesamt 1.319 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in München
In München
In Bayern
- Plaruso-Stiftung Leutershausen
- Heinz und Anne Hauser Stiftung Augsburg
- Stiftung Kartei der Not Augsburg
- OH-DO-KWAN Stiftung Ludmilla Pankofer und Carl Wiedmeier Grünwald
- Raiffeisenstiftung im Allgäuer Land Dietmannsried
- Wolfram und Ilse Unger Stiftung Nürnberg
- Sigmund und Marie Honacker'sche Wohltätigkeitsstiftung Memmingen
- Karl Henninger Stiftung (aufgehoben 31.05.2013) Marktoberdorf
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Serge Gnabry-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.