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St. Elisabethenanstalt Großheubach

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Hinweis zur Jahresangabe

Das Landesverzeichnis nennt als Entstehungszeitpunkt "1885/1907/1973".

Warum die Register oft kein Jahr nennen und wie sich die Angaben zu unabhängigen Quellen verhalten, zeigt die Auswertung der ältesten Einträge.

Die Stiftung „St. Elisabethenanstalt Großheubach“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Großheubach.[1] Sie ist seit 1885 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Hilfe für die ältere Generation und die Kinder-u. Jugendpflege, insbesondere durch Unterhaltung und Überlassung der Stiftungsimmobilien zum Betrieb eines Alten-u.Pflegeheimes mit offener Tagesbetreuung f. Senioren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Stiftungsvorstand.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „St. Elisabethenanstalt Großheubach“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernSoziales & WohlfahrtKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1885