Stiftung24

"Starke Wirtschaft"

Sitz in Mayen · anerkannt 2025

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2) Zweck der Stiftung ist:
• die Förderung der Wissenschaft und Forschung;
• die Förderung von Kunst und Kultur;
• die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
• die Förderung Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
• die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes;
• die Förderung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung;
• die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
• die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
Der Stiftungszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht:
Förderung der Wissenschaft und Forschung:
Die Stiftung unterstützt Forschungsprojekte, wissenschaftliche Studien und Innovationsnetzwerke durch Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (z.B.: Hochschulen, Forschungsinstituten und wirtschaftsnahen Einrichtungen). Zudem fördert sie Bildungsprojekte, die unternehmerisches Denken, Wirtschaftskompetenz, Digitalisierung, Finanzbildung und Berufsorientierung stärken, sowie praxisbezogene Bildungsangebote in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen, Kammern und Wirtschaftsakteuren.
Förderung von Kunst und Kultur:
Die Stiftung unterstützt auch kulturelle Projekte und Initiativen, die die wirtschaftliche Entwicklung und Innovation fördern. Dazu gehören die Finanzierung von Kunstprojekten und kulturellen Veranstaltungen, die Vergabe von Stipendien und Preisen an Künstler und Kulturschaffende, die Unterstützung von Museen,
Galerien und Theatern sowie die Förderung von kulturellen Bildungsprogrammen und Workshops für Kinder und Jugendliche.
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege:
Die Stiftung unterstützt Maßnahmen, die den Erhalt historischer Gebäude und Denkmälern mit Bezug auf die regionale Wirtschaft fördert. Zudem werden die Erhaltung und Restaurierung historischer Denkmäler und Gebäude mit wirtschaftlichem Bezug gefördert.
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe:
Die Stiftung fördert Bildungsprojekte, die unternehmerisches Denken, Wirtschaftskompetenz, Digitalisierung und Finanzbildung stärken. Hierzu können zum Beispiel praxisbezogene Angebote in Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen, Kammern und Wirtschaftsakteuren gehören.
Zudem können finanzielle Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bereitgestellt sowie Weiterbildungsmaßnahmen und berufliche Qualifizierungen unterstützt werden.
Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes:
Durch die Vergabe von Fördermitteln an Projekte kann die Stiftung sowohl einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region im Bereich Umwelt- und Klimaschutz leisten, aber auch im Bereich Transformation zu einem nachhaltigen Wirtschaften wirken.
Förderung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung:
Die Stiftung fördert Programme, Schulungen und Forschungsprojekte, die unter anderem Arbeitssicherheit und Unfallprävention in regionalen Unternehmen und Handwerksbetrieben stärken und weiterentwickeln.
Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern:
Durch Stipendien, Preise und Förderprogramme werden Projekte unterstützt, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben. Die Stiftung fördert zudem Bildungs- und Mentoring-Initiativen, die
Frauen den Zugang zu Führungspositionen und zu unternehmerischen Tätigkeiten erleichtern.
Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung:
Die Stiftung unterstützt die Dokumentation regionaler Wirtschaftstraditionen, Innovationsgeschichte und Industrie- und Handwerkskultur. Projekte umfassen Ausstellungen, Publikationen, digitale Archive, Veranstaltungen und die Bestärkung der wirtschaftlichen Identität der Region.
3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und im gleichen Maße verwirklicht werden.
5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

St.-Veit-Straße 22 - 24
56727 Mayen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 6 in Mayen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung