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Stiftung Behinderten-Werk

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Behinderten-Werk ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gelnhausen.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Beschaffung von Mitteln für das Behinderten- Werk Main-Kinzig e.V.im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Verwirklichung seiner jeweiligen steuerbegünstigten Zwecke in Form einzelner Dienste und Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Beate Funck (Vorsitzende), Herr Joachim Schröck (stellvertretender Vorsitzender), Frau Karin Grauel, Herr Uwe Häuser, Frau Mareike Meister

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Gelnhausen sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Gelnhausen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Behinderten-Werk“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GelnhausenLand HessenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003