S24STIFTUNG24

Stiftung Blindensolidarität Sachsen-Anhalt

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Blindensolidarität Sachsen-Anhalt ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg.[1] Sie wurde 1950 errichtet und 1951 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Unter Berücksichtigung der Vermächtnisbestimmungen ist es Aufgabe der Stiftung, die blindenfürsorgerischen Maßnahmen zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen des Landes Sachsen-Anhalt, über den Rahmen der öffentlichen Leistungen hinaus, zu entwickeln und zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von: a) wirtschaftlichen, sozialen und berufsfördernden Maßnahmen (u.a. durch die Gewährung zinsloser Darlehen), b) Heim- und Erholungsfürsorge, c) der Fürsorge für Alters- und Taubblinde, d) kultureller Betreuung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsausschuss

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Stiftung Blindensolidarität Sachsen-Anhalt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MagdeburgLand Sachsen-AnhaltSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1951