Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Lenggries · anerkannt 1997
gemeinnützigkommunale Stiftung
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist, Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Polizei und der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Hinterbliebene (Witwen, Waisen), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, selbstlos zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Naturalleistungen und einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen. Die Begünstigten müssen die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen (§ 2 Sätze 1 bis 3 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Wackersberger Str. 12
83661 Lenggries
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung). Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 Satz 2 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus drei Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Beirat für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt (§ 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Stiftungssatzung).
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund |
|---|---|
| Gegründet | 1997 |
| Anerkennung | 17.06.1997 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Lenggries sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 1997 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:54. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Verwandte Stiftungen
In Lenggries
Gleicher Zweck
- Johann Karl und Hedwig Vietor- Stiftung Soltau
- Max Michael Wieland-Stiftung München
- Winfried und Centa Böhm Stiftung Weilheim i. OB
- Wahlener-Heimat-Stiftung Losheim am See
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In Bayern
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