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Stiftung Deutsche Rheuma-Liga Hessen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Deutsche Rheuma-Liga Hessen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neu-Isenburg.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Rheumabekämpfung, Rheumakranke und andere Interessierte über rheumatische Krankheiten aufzuklären und zu beraten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dr. Walter Hermann (Vorsitzender), Frau Martina Walter (stv. Vorsitzende), Frau Heike Mertz (Schriftführerin), Herr Hans Jürgen Kiefer (Schatzmeister), Herr Joachim Kiewitz (Beisitzer), Herr Andrea Benz (Beisitzer), Frau Mona Heyen (Beisitzer), Herr Ralf Metzger (Beisitzer), Herr Jan Jeroch (Vertreter der jungen Rheumatiker)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 11 Stiftungen mit Sitz in Neu-Isenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1998 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Deutsche Rheuma-Liga Hessen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Neu-IsenburgLand HessenGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1998