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Stiftung Eilbeker Gemeindehaus

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gemeinnützig

Die Stiftung Eilbeker Gemeindehaus ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1888 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Ausübung christlicher
Barmherzigkeit und Nächstenliebe in den Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden
Eilbek Friedenskirche-Osterkirche und Eilbek Versöhnungskirche im Rahmen
der für die Evangelisch-lutherische Kirche geltenden Bekenntnisschriften. In Ausübung
dieses Stiftungszwecks unterhält und betreibt die Stiftung
a) ein Kindertagesheim,
b) ein Altenwohn- und Pflegeheim für bedürftige Personen in Erfüllung der
privaten Wohlfahrtspflege,
c) Unterkünfte für die Mitarbeiter der genannten Kirchengemeinden.
Ferner kann die Stiftung einen ambulanten Pflegedienst und/oder eine Tagespflege
einrichten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1888 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Eilbeker Gemeindehaus“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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