S24STIFTUNG24

Stiftung Elektro-Altgeräte Register

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Nach Inkrafttreten des ElektroG:
a)als Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG zu fungieren und mit den Aufgaben der zuständigen Behörde beliehen zu werden und
b)alle Aufgaben zu erfüllen und Befugnisse wahrzunehmen, die der Gemeinsamen Stelle nach dem ElektroG zukommen oder auf dessen Grundlage übertragen werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand als Einzelperson; besteht er aus zwei Personen gemeinsame Vertretung

Organe

Vorstand, Kuratorium, Beirat sowie Schlichtungsstelle

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Nürnberg sind insgesamt 284 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 284 Stiftungen mit Sitz in Nürnberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 15.04.2024. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NürnbergLand BayernGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004