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Stiftung Elternhaus am Universitätsklinikum Magdeburg

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gemeinnützig

Die Stiftung Elternhaus am Universitätsklinikum Magdeburg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist:
- Den Betrieb des Elternhauses abzusichern, d.h. die Unterbringung und Betreuung von Familien, deren krebskranke Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum behandelt werden.
- Die Förderung sozialer Hilfs- und Betreuungsleistungen für krebskranke Kinder und deren Familien, insbesondere die psychologische Betreuung sowie die materielle Unterstützung im Falle von Bedürftigkeit bzw. in besonderen Notlagen.
- Die wissenschaftliche Forschung nach Ursachen, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten der Krebserkrankung bei Kindern zu unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 46 Stiftungen mit Sitz in Magdeburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Stiftung Elternhaus am Universitätsklinikum Magdeburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MagdeburgLand Sachsen-AnhaltGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004