Stiftung24

Stiftung Ernst Sachs-Hilfe

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Schweinfurt · anerkannt 1930

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Denjenigen männl. u. weibl. Arbeitnehmern (Angestellte und Arbeitern) der Fa. FICHTEL & SACHS AG; die mind. 10 Jahre bei ihr beschäftigt waren u. das 40. Lebensj. vollendet haben, Unterstützungen (Renten) für den Fall zu gewähren, dass sie d. Alter, Gebrechen o. Krankheit unverschuldet berufsunfähig werden, ferner wenn sie nach Erfüllung der Voraussetzungen für d. Altersrente aus d. Sozialversichers. in den Ruhestand treten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Ernst-Sachs-Straße 62
97424 Schweinfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsrates gemeinsam.

Organe

Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFa. FICHTEL & SACHS AG Schweinfurt
Anerkennung1930
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Schweinfurt sind insgesamt 52 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1930 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:43:43. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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