STIFTUNG GOTTFRIED HAIN FÜR SENIOREN UND SOZIALE NOTFÄLLE
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Rott a.Inn · anerkannt 2001
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von im Sinne des § 53 AO bedürftigen und unverschuldet in Not geratenen Personen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, weil sie sich weder selbst versorgen, noch durch Angehörige in zumutbarer Weise versorgt werden können und die Familie nicht in der Lage ist, die Kosten für ein Heim (betreutes Wohnen) selbst aufzubringen und von anderen staatlichen Behörden oder Sozialhilfeträgern keine Kostenübernahme erreicht werden kann. In Frage kommen dabei nur Bürger der Gemeinden Rott, Pfaffing und Ramerberg.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Postfach 20
83540 Rott a.Inn
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Dipl.-Ing. Gottfried Hain |
|---|---|
| Gegründet | 2001 |
| Anerkennung | 24.07.2001 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:10. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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