Stiftung Hilfe für das schwerstverletzte Kind
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gemeinnützig
Hinweis zum Sitz
Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Berlin geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Nordrhein-Westfalen. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Berlin.
Die Stiftung Hilfe für das schwerstverletzte Kind ist eine Stiftung mit Sitz in Herford.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
Im Bereich Gesundheitswesen, Behindertenhilfe, Sport: Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere an den "Hilfe für das schwerstbehinderte Kind e.V." zur Verwendung für die Versorgung fehlgebildeter und schwerstverletzter Kinder und Jugendlicher aus unzureichenden Verhältnissen, Kriegsgebieten sowie sonstigen Krisensituationen, die in ihrem Heimatland keine Lebenschancen haben oder keine adäquate Behandlung erwarten können
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gesundheit in Herford
In Herford
In Berlin
- Dr. med. Otto Eppenauer (M.D.) und Lieselotte Gutzeit Stiftung Berlin
- Heinz und Erna Thieke-Stiftung Hamburg
- Dr. Gerda Heinrich-Stiftung Frankfurt am Main
- Ursula Lachnit-Fixson Stiftung Berlin
- Heinz Galinski-Stiftung Berlin
- Mehl'sche Stiftung Berlin
- Statera Stiftung Berlin
- Edith Brenz Stiftung Berlin
- Alle in Berlin
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Stiftung Hilfe für das schwerstverletzte Kind“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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