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Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Regensburg · anerkannt 1966

gemeinnützig

Satzungszweck

Förderung von Kunst und Kultur auf der Grundlage des § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG); Trägerin des Museums "Kunstforum Ostdeutsche Galerie"; Sammlung, Bewahrung und Ausstellung von Werken der bildenden Kunst von Künstlern, die in den historischen deutschen Ostgebieten und den früheren
oder noch bestehenden deutschen Siedlungsgebieten im östlichen Mitteleuropa und Südeuropabeheimatet oder dort tätig waren oder sind oder sich mit ihrer Arbeit diesen Gebieten besonders verpflichtet fühlen; Erforschung der Arbeit und Bedeutung der deutschen Kunstzentren in diesen Gebieten;

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Dr.-Johann-Maier-Straße 5
93049 Regensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsrat und Stiftungsvorstand; daneben besteht ein Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterBundesländer Saarland, Schleswig-Holstein Budesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland -Pfalz Stadt Regensburg Bundesländer Baden-Württemberg,Bayern, Berlin, Bremen Bundsländer Hamburg, Hessen, Niedersachsen Bundesrepublik Deutschland
Gegründet1966
Anerkennung1966
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Regensburg sind insgesamt 90 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1966 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2024-05-27T08:45:49. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung