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Stiftung Lebenschance

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gemeinnützig

Die Stiftung Lebenschance ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bexbach.[1] Sie wurde 2016 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder unverschuldet infolge besonderer Gründe in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind (mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO) sowie die Förderung der Kinder-und Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (gemeinnützige Zwecke). Die Stiftung erfüllt Ihren Stiftungszweck durch Einzelmaßnahmen, Unterstützung von Projekten öffentlich-rechtlicher oder anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder durch eigene Projekte, Initiativen und Veranstaltungen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a) Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation von Menschen, insbesondere auch mit dem Ziel, sie in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft ein eigenverantwortliches und selbstständiges, unabhängiges würdevolles Leben führen zu können; die Beteiligung an oder Übernahme von Kosten von Bildungsangeboten und Bildungsmaßnahmen. Dies kann auch Sport-, Freizeit-, Kultur- und Erholungsmaßnahmen beinhalten. b) die individuelle finanzielle Förderung von Kindern und Jugendlichen, um Ihnen Zugang zu adäquaten Bildungssystemen zu ermöglichen, c) die Durchführung und/oder Unterstützung von Vorhaben, die Kinder und Jugendliche in ihrer emotionalen Entwicklung und ihrer Persönlichkeit fördern (z.B. integrative Projekte, naturpädagogische Projekte, Projekte für Kinder mit Migrationshintergrund). d) durch Auslobung von Preisen als Auszeichnung von Projekten, die in besonderer Weise zur Verwirklichung der Stiftungszwecke im Sinne des § 2 beigetragen haben (z.B. innovative oder nachhaltige Projekte, die bereits entwickelt sind oder aktuell neu entwickelt werden). Dabei sollen vor allem regionale Projekte gefördert sowie Menschen und Einrichtungen der Region Saar–Lor–Lux und Rheinland–Pfalz unterstützt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung auch außerhalb dieser Regionen vorgenommen werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Bexbach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Saarland, Eintrag „Stiftung Lebenschance“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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