S24STIFTUNG24

Stiftung Lebenshilfe Dillenburg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Lebenshilfe Dillenburg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dillenburg.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen aller Alterstufen. Die Stiftung fördert alle aufgeführten Maßnahmen, Aufgaben und Zwecke des gleichnamigen Vereins. Hierzu gehören: die Schaffung, Einrichtung und Unterhaltung von Beratungsstellen der Frühförderung, Integrative Kindertagestätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnheime sowie alle übrigen Einrichtungen und Aufgaben, die der Betreuung, Begleitung, Wohnen, Arbeiten, Erziehen und Integration von Menschen mit Behinderung dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Jochen Müller (Vorsitzender), Herr Uwe Rompf (stellv. Vorsitzender), Herr Horst Hartmann

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Lebenshilfe Dillenburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:DillenburgLand HessenMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1997